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Balkonkraftwerke – Zahlen, Fakten und rechtliche Situation

Balkonkraftwerke – Zahlen, Fakten und rechtliche Situation

Alexander Hennrich |

Steigende Zahl an Balkonkraftwerken in Deutschland bei gleichzeitig hoher Dunkelziffer

Balkonkraftwerke liegen voll im Trend. Immer mehr Deutsche haben sich im Jahr 2023 ein Kraftwerk für Balkon oder Terrasse zugelegt und so einen kleinen Teil zur Energiewende beigetragen. Nach Daten der Bundesnetzagentur befinden sich zurzeit rund 300.000 Balkonanlagen in Betrieb. Doch die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Zum einen, weil der Begriff „Balkonkraftwerk“ nicht geschützt ist und dadurch Anlagen, die z. B. auf Garagen oder an Hauswänden installiert sind, sonst aber dieselben Eigenschaften aufweisen, nicht darunter gefasst werden. Zum anderen ist nicht jede installierte Anlage auch im Marktstammdatenregister gemeldet, obwohl dies vom Gesetzgeber gefordert wird. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, jedoch dürfte ein nicht unerheblicher Teil der nicht-Anmeldungen auf den erhöhten Bürokratie-Aufwand zurückzuführen sein.

(Abbildung 1: Steckerfertige Mini-Energieerzeugungsanlagen tragen ihren Teil zur Energiewende bei; pixabay/Colin Behrens)

Rechtliche Rahmenbedingungen 2023: VDE-Positionspapier und Solarpaket I

In einem Positionspapier forderte der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) daher schon im Januar 2023 eine Vereinfachung der Bedingungen, unter denen ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen wird. Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf eine vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt und die Aufhebung der Rücklaufsperre bei allen Zählertypen bis zur Umstellung auf einen Smart Meter. Die Nutzung eines handelsüblichen Schuko-Steckers sowie diverse Vorgaben zur Erhöhung der Sicherheit sollen die kleinen Solar-Anlagen noch attraktiver machen.

Einige der Forderungen hat das Bundeskabinett im so genannten „Solarpaket I“ vom 16. August 2023 aufgegriffen. Nicht weniger als 50 Bürokratiehürden baut das Gesetz ab, das voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Ab dann ist es ausreichend, das Balkonkraftwerk einmalig und vereinfacht bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Auch die Leistungsgrenze wird von 600 auf 800 Watt hochgesetzt und damit an die in der EU geltende Norm angeglichen. Außerdem sollten Balkonkraftwerke an jeden Zählertyp angeschlossen werden können. Für einen Übergangszeitraum wird es dadurch möglich, dass die Menge des eingespeisten Stroms den Verbrauch übersteigt und der Zähler „im Bagatellbereich“ rückwärtsläuft. Die Umsetzung anderer Forderungen hat der VDE in die eigene Hand genommen.

(Abbildung 2: Mini-Solaranlage für den Balkon; pixabay / Franz Bachinger)

Erhöhte Sicherheit bei Balkonkraftwerken – Neue Prüfungen und Zertifikate 

Seit Anfang September werden Balkonkraftwerke vom VDE selbst geprüft und nach bestimmten Sicherheitskriterien zertifiziert. Dazu wurde eine Prüfvorschrift entwickelt, anhand derer Balkonkraftwerke als Gesamtsystem mitsamt den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bauteilen geprüft werden und nicht das einzelne Bauteil an sich. So kann sichergestellt werden, dass die Mini-Energieerzeugungsanlagen der aktuellen Rechtsgrundlage sowie den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Dies soll die Sicherheit für Verbraucher und Händler gleichermaßen erhöhen. Aktueller Anlass waren die vielen Sicherheitsmängel, die in den vergangenen Wochen und Monaten gemeldet wurden.

Erleichterte Bedingungen für Mieter

Dafür hat das Bundeskabinett Anfang September beschlossen, Passagen des Miet- und Eigentumsrechts abändern zu wollen, um Mietern die Anschaffung einer Mini-Solaranlage zu erleichtern. Steckersolargeräte, die zur Stromerzeugung genutzt werden, sollen dafür Eingang in den Katalog der „privilegierten Maßnahmen“ finden. Wie am Beispiel von Barrierefreiheit, hauseigenen Ladestationen, Einbruchschutz oder Internetzugang handelt es sich dabei um (Um-)Baumaßnahmen, die Wohnungseigentümer und -gemeinschaften nun nicht mehr grundsätzlich ablehnen dürfen. Ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Anbringungsortes und der -art soll ihnen jedoch erhalten bleiben.

Förderung in verschiedenen deutschen Kommunen / Bundesländern / KfW-Kredite

Balkonkraftwerke als solche werden nicht von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert, dennoch können Interessenten sich je nach Anbringungsart ihrer PV-Anlagen über die Förderungsmöglichkeiten nach Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ beraten lassen. Bislang existiert keine bundesweit einheitliche Förderung, jedoch honorieren einzelne Bundesländer und Kommunen den Ausbau regenerativer Energieerzeugungsarten, auch von Balkonkraftwerken, mit lukrativen Prämien. Vor allem in den beiden flächenmäßig größten Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gibt es einige Kommunen, die ihren Einwohnern finanzielle Anreize setzen. So beträgt der Pauschbetrag in Freiburg im Breisgau 200 Euro je Anlage und Antragsteller/in, in Heddesheim sind es 100 Euro je Modul, doch die Fördermittel sind bereits erschöpft.