E-Mobilität: So erhalten Sie die KfW-Förderung für Ihre Wallbox

Wir möchten Ihnen kurz erläutern, wie Sie in den Genuss einer KfW-förderfähigen Wallbox kommen. Folgende Voraussetzungen sind zu prüfen bzw. zu erfüllen
1. Für wen gilt die Förderung?
Der Zuschuss der KfW gilt nur für:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
2. Was kann gefördert werden?
Folgendes kann über die KfW-Förderung "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" (Zuschuss 440) gefördert werden:
- Kauf einer neuen Ladestation (Wallbox) für den privaten Gebrauch
- Einbau + Anschluss der Ladestation (Wallbox) inkl. aller erforderlichen Installationsarbeiten
- Energiemanagement zur intelligenten Steuerung der Ladestation (Wallbox)
3. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Auswahl einer förderfähigen Ladestation (Liste mit allen förderfähigen Anlagen, siehe "Was wird gefördert?")
- 11 kW Ladeleistung
- Strom aus 100% erneuerbaren Energien
- intelligente Steuerung über Kommunikationsprotokoll
- Fachgerechter Einbau & Anmeldung beim Netzbetreiber
4. Wie komme ich zu der Förderung?
- Antrag über KfW-Portal stellen
- Bestätigung abwarten
- Identität bestätigen
- Ladestation bestellen & einbauen lassen
- Nachweis (Rechnung etc.) einreichen
- Zuschuss erhalten
Aktuell haben wir förderfähige Wallboxen von dem spanischen E-Mobilitätsexperten Circontrol im Programm. Diese sind aktuell ab Lager direkt verfügbar.